Migration in Deutschland
“Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen”
Max Frisch - Schweizer Schriftsteller
Ist ein Ausländer gleich ein Ausländer?
Der Begriff “Ausländer” wird im alltäglichen Sprachgebrauch
oftmals undifferenziert verwendet.
Er wird in vielen Fällen auf Menschen angewandt, die ihrem
Aussehen, ihrem vermeintlich anderem Auftreten oder ihrem
sprachlichen Akzent nach der hiesigen Norm nicht entsprechen.
Angewendet wird dieser Begriff beispielsweise auf Aussiedler,
Gastarbeiter und Flüchtlinge.
Daher ist es sinnvoll, Beispiele für die Begriffsvielfalt
aufzuzeigen und die korrekten Begriffsbestimmungen zu
nennen.
Weiterführende Begriffsdefinitionen rund um das Thema
Migration und Integration finden sich im Glossar der
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und im Glossar des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Asylanten / Asylberechtigte / Asylbewerber
Asylbewerber, auch Asylsuchende, sind
Personen, die in einem fremden Land um Asyl,
das heißt um Aufnahme und Schutz vor
politischer oder sonstiger Verfolgung suchen.
Während Asylbewerber Menschen mit einem
laufenden Asylanerkennungsverfahren sind,
werden anerkannte Asylbewerber im amtlichen
Sprachgebrauch als Asylberechtigte oder
anerkannte Flüchtlinge bezeichnet. (mehr…)
Den Begriff Asylant gibt es im offiziellen
Sprachgebrauch eigentlich nicht. In der
Umgangssprache wir dieser Begriff negativ
verwendet.
Ausländer
Wer Ausländer bzw. Inländer ist, wird im Art. 116
des Grundgesetzes genannt. In diesem Artikel wird
festgelegt, wer Deutscher ist.
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
Flüchtling oder Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen
Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
Aufnahme gefunden hat. Wer diese Kriterien nicht
erfüllt ist Ausländer.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch das
Wort Ausländer oftmals undifferenziert benutzt.
Darüber hinaus ist das Wort “Ausländer” in
Deutschland negativ (d.h. abgrenzend) besetzt und
betont, dass bestimmte Personengruppen nicht zu
uns gehören.
Ausländische Mitbürger
Der Begriff wurde von ausländerfreundlichen
Bürgern und Initiativen eingeführt, um das
Miteinander aller Bürger hervorzuheben. Er ist
dennoch irreführend. Bürger eines Staates
genießen umfassende Bürgerrechte, wie zum
Beispiel das allgemeine Wahlrecht. Ausländer
hingegen genießen keine Bürgerrechte im
staatsrechtlichen Sinne.
Dieser Begriff wurde in den siebziger bzw. achtziger
Jahren häufig benutzt. Er sollte den noch
unzutreffenderen Begriff "Gastarbeiter" ersetzen.
Aussiedler / Spätaussiedler
Aussiedler werden Menschen genannt, die als
deutsche Staatsangehörige in den ehemals
deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie
geboren wurden und zunächst nach 1945 dort
verblieben, sowie deren Abkömmlinge, die nach
Deutschland übergesiedelt sind und die, die als
deutsche Volkszugehörige aus einem
kommunistisch regierten Land im Rahmen eines
Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen
Demokratischen Republik übersiedelten, sowie die
Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung
begleiteten.
Spätaussiedler werden Menschen nur dann
genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die
Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind.
Aussiedler müssen folglich bis zum 31.12.1992
nach Deutschland gezogen sein. (mehr…)
DeuKischen
Die DeuKische Generation e.V. ist eine
Interessensvertretung von Jugendlichen mit
türkischem Migrationshintergrund, die 2007
gegründet wurde. Der Vereinsname setzt sich aus
den Wörtern Deutsch und Türkisch zusammen und ist
stellvertretend für eine bikulturelle Gesellschaft,
deren Früchte in Deutschland sprießen. (mehr…)
Menschen mit Migrationshintergrund / Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte
Seit etwa Ende der 90er Jahre wird der Begriff
Menschen mit Migrationshintergrund verwendet. Er
soll die diskriminierenden Begriffe "Gastarbeiter",
"Ausländer" oder "ausländische Mitbürger" ersetzen.
Als Menschen mit Migrationshintergrund werden
Personen bezeichnet, deren Großeltern oder Eltern
oder auch nur ein Elternteil aus einem anderen Land
nach Deutschland kommen.
Im engeren Sinne wird dieser Begriff auf den
Personenkreis der ehemaligen Gastarbeiter und deren
Familien angewandt.
Migrant, Emigrant und Immigrant
Die Begriffe Migrant, Emigrant und Immigrant werden
synonym gebraucht.
Das Stammwort Migration leitet sich aus dem
lateinischen migratio ab und bedeutet Wanderung.
Welcher Begriff benutzt wird, hängt von der Sichtweise
der Betroffenen bzw. der Aufnahmeländer ab.
Immigrant ist, wer in ein Land einwandert. Emigrant
ist, wer aus einem Land auswandert. Migrant stellt den
Überbegriff dar.
Zivilarbeiter / Fremdarbeiter / Zwangsarbeiter
Im Faschismus von 1933-45 wurden junge Männer und
Frauen unter Zwang oder falschen Versprechungen
angeworben und in Deutschland unter unmenschlichen
Bedingungen als Zwangsarbeiter eingesetzt. In dieser
Zeit gab es etwa 11 Millionen Zwangsarbeiter.
Sie wurden auch Zivilarbeiter und Fremdarbeiter
genannt.
Der Deutsche Bundestag beschloss im Jahr 2000 die
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
einzurichten, um Entschädigungszahlungen für
ehemalige Zwangsarbeiter bereitzustellen.
(Siehe auch: http://www.akademie-rs.de/mi-
zwangsarbeiter.html)
Fremde
Das Fremde bezeichnet etwas, das als abweichend
vom Vertrauten wahrgenommen wird. Das heißt, wer
diesen Begriff verwendet, kategorisiert etwas als
(angeblich) andersartig oder weit entfernt. Fremdheit
kann positive Assoziationen im Sinne von Exotik oder
negative Assoziationen im Sinne von beklemmend
hervorrufen.
Vergl.: (http://de.wikipedia.org/wiki/Fremde)
Gastarbeiter
Als Gastarbeiter bezeichnete man die Personen, die in
den fünfziger und sechziger Jahren aus den Ländern
Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Portugal,
Marokko, Tunesien und Jugoslwien angeworben
wurden, um in der Bundesrepublik Deutschland
vorübergehend zu arbeiten.
Illegale
Das Wort Illegale wird für Menschen ohne
gesicherten Aufenthaltsstatus verwendet. Es ist
diskriminierend das Wort Illegale auf Menschen
anzuwenden. Meint man mit illegal gesetzeswidrig, so
wäre dies ein Begriff für einen gesetzeswidrigen
Menschen. So gesehen müssten Menschen, die sich
gesetzeswidrig verhalten illegal sein und dies trifft so
nicht zu. Daher ist die Anwendung des Begriffs
"Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus" für
diesen Personenkreis zutreffend. Bei diesem
Phänomen sprechen Migrationsforscher auch von
illegaler Einwanderung oder irregulärer Migration.
Man geht davon aus, dass etwa 1,5 Millionen
Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in
Deutschland leben.
Vergl.: Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die
Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung
e.V. (IPPNW) "Zugang zur Gesundheitsversorgung von
Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland" - Fachtag
19. Nov. 2008
Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden
fälschlicherweise auch als "Illegale" bezeichnet.
Es handelt sich um hier lebende Menschen, die keinen
gesetzlich vorgesehen Weg für die Migration nach
Deutschland genommen haben. Diese Menschen
haben keinen Sozialversicherungsschutz und können
wegen des "illegalen" Aufenthaltsstatus auch nicht mit
dem Schutz durch die Polizei oder die Justiz rechnen.
Nichtdeutsche
Dieser Begriff wird in der offiziellen
Bevölkerungsstatistik verwendet. Hier wird die
Bezeichnung Deutsche und Nichtdeutsche
gegen-übergestellt. Wer Deutscher ist wird im
Art. 116 des Grundgesetzes genannt.
Passdeutsche
Laut Münchner Merkur sind Passdeutsche: "Bürger,
die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bei ihrer
Geburt, sondern erst nach ihrer Zuwanderung oder
über Familienmitglieder erhalten haben." Der Begriff
wird auch in der rechten politischen Szene verwendet
und soll zum Ausdruck bringen, dass man als Besitzer
eines deutschen Passes noch lange kein "richtiger"
Deutscher ist.
http://de.pluspedia.org/wiki/Passdeutscher
Übersiedler
Als Übersiedler bezeichnete man die Personen, die
aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland
kamen. Die Möglichkeiten der Übersiedlung erfolgten
entweder durch Flucht, legaler Ausreise oder durch
Freikauf vom DDR Regime.
Vertragsarbeiter
Als Vertragsarbeiter wurden ausländische
Arbeitskräfte und Auszubildende genannt, welche
in der DDR ab den 1960ern zeitlich befristet
angeworben wurden. (mehr…)