Kommunales Wahlrecht
Derzeit können nur Ausländer aus EU-Staaten auf kommunaler Ebene wählen.
Drittstaatler, also Nicht-EU- Bürger, haben keine Wahlberechtigung.
Das Kommunalwahlrecht für Ausländer führte Schweden bereits 1975 ein. Wer
mindestens drei Jahre in Schweden lebte und das 18. Lebensjahr vollendet hatte, durfte
das kommunale Wahlrecht passiv wie auch aktiv wahrnehmen.
Bis 1994 folgten weitere Staaten wie Irland, Dänemark und Finnland diesem Beispiel.
1979 veröffentlichte der erste Ausländerbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland,
Heinz Kühn, sein so genanntes "Kühn - Memorandum", indem er Folgendes sagte:
"Vom Wahlrecht auf allen Ebenen sind Ausländer (vor der Einbürgerung) jedoch
ausgeschlossen. Dem entgegen wird vielfach wenigstens die Einräumung des
kommunalen Wahlrechts für diejenigen gefordert, die sich bereits über längere Zeit in der
Bundesrepublik aufhalten….. es dürfte unstrittig sein, daß eine politische Teilhabe an der
Gestaltung des engeren örtlichen Lebensbereiches in Form des kommunalen Wahlrechts
zur Intensivierung des Integrationsprozesses erheblich beitragen könnte."
(Kühn - Memorandum S. 44 f)
In Deutschland wurde ein solches Wahlrecht bisher nicht eingeführt. Nur für EU -
Staatsbürger gibt es ein kommunales Wahlrecht, nachdem dies im Maastrichter Vertrag
gefordert wurde.
Die Diskussion über das kommunale Wahlrecht für Ausländer begann Ende der siebziger
Jahre. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sollte den Ausländern zumindest in ihrem
nahen Lebensbereich, der Kommune, politische Mitwirkungsmöglichkeiten zugestanden
werden.
Das kommunale Wahlrecht ist heftig umstritten. In der Diskussion zeigen sich die
verschiedenen Aspekte der allgemeinen Debatte um Ausländer und Integration: Wann und
wie wird jemand deutscher Staatsbürger mit vollem Wahlrecht? Muss man, um deutscher
Staatsbürger zu sein, den Pass und das Wahlrecht im Heimatland aufgeben? Wie gut
muss man deutsch sprechen, wie gut muss man sich in Geschichte und Kultur des
Landes auskennen, um einen Gemeindevertreter wählen zu können? Die Gegner
vertraten den Standpunkt, dass nur deutsche Staatsbürger das aktive und passive
Wahlrecht wahrnehmen dürfen.
Die Befürworter argumentierten dahingehend, dass Ausländer in gleicher Weise ihren
staatsrechtlichen Pflichten nachkommen, wie zum Beispiel Steuern zahlen, ihnen aber die
politischen Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene vorenthalten werden. Diese
Ungleichbehandlung von Menschen, die jahrzehntelang in Deutschland leben, stellt ein
schwerwiegendes Hindernis auf dem Weg zur Integration dar.
Mit der Verabschiedung des Maastrichter Vertrages im Jahr 1993 wurde den EU - Bürgern
das Recht eingeräumt, sich aktiv und passiv an Kommunalwahlen und den Wahlen zum
EU-Parlament zu beteiligen, egal in welchem EU-Mitgliedsstaat sie leben.(mehr…)
Es dauerte etwa zwei Jahre bis alle Bundesländer diese Bestimmung umsetzten. Nach
wie vor bestehen Widerstände gegen die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für
alle Ausländer.
Zunehmend gibt es Kritik in Deutschland daran, dass es ein Zweiklassenwahlrecht gibt.
Privilegierte Ausländer (EU - Staatsbürger) einerseits und nicht privilegierte Ausländer, die
keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (Drittstaatler), andererseits.
Noch ist das Wahlrecht gemäß Art. 20, Abs. 2 des Grundgesetzes ausschließlich
deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag könnte
allen Ausländern das Kommunalwahlrecht eingeräumt werden.
Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland erneut Initiativen, die sich für die Einführung eines
kommunalen Wahlrechts für alle hier lebenden Ausländer einsetzen.
In der Initiative "Hier, wo ich lebe, will ich wählen" beispielsweise, fordern bereits 31
Städte und alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Arbeiterwohlfahrt, der
Deutschen Caritasverband, der Paritätischen Gesamtverband, das Deutsche Rotes
Kreuz, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland die Einführung des kommunalen
Wahlrechts für alle Ausländer. (mehr….).
Migration in Deutschland
“Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung
führen. Dulden heißt beleidigen.”
Johann Wolfgang von Goethe - Dichter
Mehr Demokratie e.V.
Haus der Demokratie und
Menschenrechte
Schweden führte bereits 1975
das Kommunalwahlrecht für alle
Ausländer ein.
Diesem Beispiel folgten bis 1984
Irland, Dänemark und Finnland.
In Deutschland wurde das
Kommunalwahlrecht für alle
Ausländer bisher nicht eingeführt.
Nur für die EU -Staatsbürger gibt
es ein kommunales Wahlrecht,
nachdem es im Maastrichter
Vertrag gefordert wurde.