Geschichte des Ausländerrechts Bis 1965 war die Ausländerpolizeiverordnung von 1938, aus der Zeit des Faschismus,  in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gültig. Mit der Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern in den 50er und 60er Jahren  erkannte man, dass die Ausländerpolizeiverordnung für die neue Form der  Zuwanderung nicht geeignet war. 1965 wurde ein neues Ausländergesetz eingeführt. Dieses Gesetz regelte die Einreise  in die BRD. Wer ohne eine gültige Erlaubnis einreiste, machte sich strafbar. Wer eine Einreiseerlaubnis bekam oder nicht, lag weitgehend im Ermessen der  Ausländerbehörde. (Vergl.: Friske Dorothee, Tießler-Marenda, Ausländerrecht für  Studium und Beratung, Fachhochschulverlag Frankfurt 2009)  Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, die in der Regel verschärfende  Bestimmungen hinsichtlich des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland  beinhalteten, wurde 1991 das Ausländerrecht neu abgefasst. Im Jahr 2005 wurde dieses  Ausländerrecht durch das neue Zuwanderungsgesetz  ersetzt.   Weitere Informationen zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten bietet die Webseite  der Initiative Pro Asyl.  Der Begriff Ausländerrecht täuscht vor,dass alle Rechtsgebiete die Ausländer in  Deutschland betreffen in einem komplettem Gesetzeswerk zusammengefasst seien.  Dies trifft nicht zu.   Wichtige Gesetze die Ausländer betreffen sind:   Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur  Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und  Ausländern (ZuwandG). Das Zuwanderungsgesetz wurde am 1. Januar 2005  eingeführt Das Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) regelt die Einbürgerung. Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern  (FreizügG/EU) regelt den Aufenthalt von EU-Bürgern in Deutschland.  Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) leitet sich direkt aus dem Art. 16a   Grundgesetz (GG) ab und regelt, wer in Deutschland Asyl erhält.  weitere Gesetze, die das Ausländerrecht betreffen, können Sie hier finden  Das Ausländerrecht ist zu spät an die Erfordernisse einer modernen, offenen  Gesellschaft angepasst worden. Nationalstaatliche Vorstellungen haben die Einsicht  verhindert, dass Deutschland bereits seit den sechziger Jahren mit dem Zuzug von  Gastarbeitern  ein Einwanderungsland wurde. Bis heute bestehen Hindernisse bei der Einbürgerung und Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft (Testverfahren,  Prüfungen, Abgaben des Passes des Geburtslandes). Migration in Deutschland “Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung   führen. Dulden heißt beleidigen.”  Johann Wolfgang von Goethe - Dichter hat der türkische Karikaturist K. Diar Aydogdu, in zahlreichen Bildern dargestellt. Aydogdu lebte sehr lange im hessischen Groß- Gerau und arbeitete bei der Firma Opel in Rüsselsheim. Wie Betroffene das Ausländerrecht empfanden