Geschichte des Ausländerrechts
Bis 1965 war die Ausländerpolizeiverordnung von 1938, aus der Zeit des Faschismus,
in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gültig.
Mit der Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern in den 50er und 60er Jahren
erkannte man, dass die Ausländerpolizeiverordnung für die neue Form der
Zuwanderung nicht geeignet war.
1965 wurde ein neues Ausländergesetz eingeführt. Dieses Gesetz regelte die Einreise
in die BRD. Wer ohne eine gültige Erlaubnis einreiste, machte sich strafbar.
Wer eine Einreiseerlaubnis bekam oder nicht, lag weitgehend im Ermessen der
Ausländerbehörde. (Vergl.: Friske Dorothee, Tießler-Marenda, Ausländerrecht für
Studium und Beratung, Fachhochschulverlag Frankfurt 2009)
Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, die in der Regel verschärfende
Bestimmungen hinsichtlich des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland
beinhalteten, wurde 1991 das Ausländerrecht neu abgefasst.
Im Jahr 2005 wurde dieses Ausländerrecht durch das neue Zuwanderungsgesetz
ersetzt.
Weitere Informationen zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten bietet die Webseite
der Initiative Pro Asyl.
Der Begriff Ausländerrecht täuscht vor,dass alle Rechtsgebiete die Ausländer in
Deutschland betreffen in einem komplettem Gesetzeswerk zusammengefasst seien.
Dies trifft nicht zu.
Wichtige Gesetze die Ausländer betreffen sind:
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Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur
Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und
Ausländern (ZuwandG). Das Zuwanderungsgesetz wurde am 1. Januar 2005
eingeführt
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Das Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) regelt die Einbürgerung.
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Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
(FreizügG/EU) regelt den Aufenthalt von EU-Bürgern in Deutschland.
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Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) leitet sich direkt aus dem Art. 16a
Grundgesetz (GG) ab und regelt, wer in Deutschland Asyl erhält.
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weitere Gesetze, die das Ausländerrecht betreffen, können Sie hier finden
Das Ausländerrecht ist zu spät an die Erfordernisse einer modernen, offenen
Gesellschaft angepasst worden. Nationalstaatliche Vorstellungen haben die Einsicht
verhindert, dass Deutschland bereits seit den sechziger Jahren mit dem Zuzug von
Gastarbeitern ein Einwanderungsland wurde. Bis heute bestehen Hindernisse bei der
Einbürgerung und Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft (Testverfahren,
Prüfungen, Abgaben des Passes des Geburtslandes).
Migration in Deutschland
“Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung
führen. Dulden heißt beleidigen.”
Johann Wolfgang von Goethe - Dichter
hat der türkische
Karikaturist
K. Diar Aydogdu, in
zahlreichen Bildern
dargestellt. Aydogdu
lebte sehr lange im
hessischen Groß-
Gerau und arbeitete
bei der Firma Opel in
Rüsselsheim.
Wie Betroffene das
Ausländerrecht
empfanden