Islamunterricht an deutschen Schulen  1961 schloss die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Türkei ein  Anwerbeabkommen ab. 1965 folgten weitere Anwerbeverträge mit Marokko und  Tunesien. Sowohl die Bundesregierung, als auch viele der so genannte Gastarbeiter,  gingen davon aus, dass ihr Aufenthalt in der BRD nur von kurzer Dauer sein  würde, was sich jedoch als Irrtum erweisen sollte. In den folgenden Jahrzehnten zogen Familienangehörigen der Gastarbeiter in  die BRD. In vielen Gemeinden und Städten entstanden nach und nach  Moscheevereine und islamische Religionsgemeinschaften. Viele dieser Vereine übernahmen auch die religiösen Unterweisungen für junge Muslime. Der deutsche Staat mischte sich nicht ein und überließ den  Religionsunterricht für junge Muslime diesen Vereinen, obwohl  Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Man wusste, dass die  Vorbeter dieser Gemeinden zum größten Teil schlecht bzw. kaum ausgebildete  Lehrkräfte für einen Islamunterricht waren, ließ sie jedoch gewähren.  Interventionen seitens des Staates erfolgten nur dann, wenn auffallende  Verstöße gegen das Grundgesetz erkennbar wurden. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das 1999 den Versuch  unternahm, den Islamunterricht in das Schulsystem zu integrieren. Man  unterscheidet zwischen bekenntnisorientiertem und religionskundlichem  Unterricht. Der bekenntnisorientierte Unterricht führt in den Glauben ein und  wird von Lehrern unterrichtet, die dem Glauben selbst angehören. Der  religionskundliche Unterricht informiert neutral über die Religion. Die Einführung eines bekenntnisorientierten, islamischen Religionsunterrichts  in deutscher Sprache nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist unter anderem  deshalb so schwierig, da viele Bundesländer der Auffassung sind, dass  muslimischen Verbänden die Anerkennung als Religionsgemeinschaft nicht  zugesprochen werden kann, da sie hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllen  oder nicht geeignet sind. Befürworter der Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen  Religionsunterrichts in deutscher Sprache stützen sich auf ein juristisches  Gutachten (Uni Bremen, 2012) von Heinrich de Wall, Professor für Kirchen-,  Staats- und Verwaltungsrecht. Darin stellt er unter anderem fest, dass die  Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichtes unter den heutigen  Bedingungen rechtlich zulässig ist. (mehr…) Ein weiteres Problem bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts  an staatlichen Schulen ist, dass es zurzeit kaum bzw. sehr wenig qualifizierte  islamische Religionslehrer (Imame) in Deutschland gibt. In Jahr 2011 begann,  mit finanzieller Unterstützung des Bundes, der Versuch Imame an deutschen  Hochschulen in Tübingen, Münster und Osnabrück auszubilden. In einem Interview des Westdeutschen Rundfunks (WDR) befürwortet die  damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) die  Imamausbildung an deutschen Hochschulen. Das vollständige Interview ist hier  nachzuhören.  Das Land Hessen bildet seit dem Jahr 2011 an der Universität Gießen Lehrer  für islamischen Religionsunterricht aus. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die einzelnen islamischen  Religionsgemeinschaften untereinander uneinig sind, wie ein islamischer  Dachverband für alle in Deutschland lebenden Muslimen aussehen soll. Die Situation in Hessen  Im Schuljahr 2013 bzw. 2014 soll an hessischen Schulen bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache eingeführt werden. Kooperationspartner hierbei sind die Ahmadiyya Gemeinde, die in der  Gemeinde Riedstadt, im Kreis Groß-Gerau eine zentrale Ausbildungsstätte für  Imame eingerichtet hat und der hessische Landesverband der DITIB (Türkisch-  Islamische Union der Anstalt für Religion). Der Einführung eines Islamunterrichts in Hessen gingen jahrelange  Diskussionen innerhalb der CDU FDP Koalition in Hessen voraus. Die CDU plädierte für einen Islamkundeunterricht ohne bekennende Elemete.  Die FDP hingegen verteidigte ihre Position, einen bekenntnisorientierten  Islamunterricht in deutscher Sprache an hessischen Schulen einzuführen. Die Landesregierung in Hessen brauchte für die Umsetzung ihres Vorhabens  Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner. Sie lehnte es jedoch ab die  Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) als Ansprechpartner  anzuerkennen, da diese Einrichtung in der Vergangenheit unter der  Beobachtung des hessischen Verfassungsschutzes stand. Die IRH hatte gegen den Verfassungsschutz geklagt und einigte sich mit der Landesregierung  darauf, dass sie künftig in dem Verfassungsschutzbericht nicht mehr aufgeführt  werden. Dennoch wurde die IRH nicht als Kooperationspartner bei der Mitgestaltung  eines bekenntnisorientierten Islam Unterricht an hessischen Schulen  anerkannt. (mehr…) Migration in Deutschland “Wer sich selbst und andere kennt, wird auch hier erkennen: Orient und Okzident sind nicht mehr   zu trennen.”  Johann Wolfgang von Goethe - Dichter Im Semester 2011 begannen „Imam-Ausbildungen“ an den Hochschulen in Tübingen, Münster und Osnabrück. Damit ein qualifizierter Islamunterricht in deutscher Sprache an den Schulen angeboten werden kann, muss die akademische Ausbildung von islamischen Religionslehrern verstärkt werden. Hessen ist das erste Bundesland, das zum Schuljahr 2013/2014  einen  bekenntnisorientierten Islamunterricht einführt. Nordrhein- Westfalen war das erste Bundesland, das 1999 den Versuch unternahm, den Islamunterricht in das Schulsystem zu integrieren.