Islamunterricht an deutschen Schulen
1961 schloss die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Türkei ein
Anwerbeabkommen ab. 1965 folgten weitere Anwerbeverträge mit Marokko und
Tunesien.
Sowohl die Bundesregierung, als auch viele der so genannte Gastarbeiter,
gingen davon aus, dass ihr Aufenthalt in der BRD nur von kurzer Dauer sein
würde, was sich jedoch als Irrtum erweisen sollte.
In den folgenden Jahrzehnten zogen Familienangehörigen der Gastarbeiter in
die BRD. In vielen Gemeinden und Städten entstanden nach und nach
Moscheevereine und islamische Religionsgemeinschaften.
Viele dieser Vereine übernahmen auch die religiösen Unterweisungen für junge
Muslime. Der deutsche Staat mischte sich nicht ein und überließ den
Religionsunterricht für junge Muslime diesen Vereinen, obwohl
Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Man wusste, dass die
Vorbeter dieser Gemeinden zum größten Teil schlecht bzw. kaum ausgebildete
Lehrkräfte für einen Islamunterricht waren, ließ sie jedoch gewähren.
Interventionen seitens des Staates erfolgten nur dann, wenn auffallende
Verstöße gegen das Grundgesetz erkennbar wurden.
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das 1999 den Versuch
unternahm, den Islamunterricht in das Schulsystem zu integrieren. Man
unterscheidet zwischen bekenntnisorientiertem und religionskundlichem
Unterricht. Der bekenntnisorientierte Unterricht führt in den Glauben ein und
wird von Lehrern unterrichtet, die dem Glauben selbst angehören. Der
religionskundliche Unterricht informiert neutral über die Religion.
Die Einführung eines bekenntnisorientierten, islamischen Religionsunterrichts
in deutscher Sprache nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist unter anderem
deshalb so schwierig, da viele Bundesländer der Auffassung sind, dass
muslimischen Verbänden die Anerkennung als Religionsgemeinschaft nicht
zugesprochen werden kann, da sie hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllen
oder nicht geeignet sind.
Befürworter der Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen
Religionsunterrichts in deutscher Sprache stützen sich auf ein juristisches
Gutachten (Uni Bremen, 2012) von Heinrich de Wall, Professor für Kirchen-,
Staats- und Verwaltungsrecht. Darin stellt er unter anderem fest, dass die
Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichtes unter den heutigen
Bedingungen rechtlich zulässig ist. (mehr…)
Ein weiteres Problem bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts
an staatlichen Schulen ist, dass es zurzeit kaum bzw. sehr wenig qualifizierte
islamische Religionslehrer (Imame) in Deutschland gibt. In Jahr 2011 begann,
mit finanzieller Unterstützung des Bundes, der Versuch Imame an deutschen
Hochschulen in Tübingen, Münster und Osnabrück auszubilden.
In einem Interview des Westdeutschen Rundfunks (WDR) befürwortet die
damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) die
Imamausbildung an deutschen Hochschulen. Das vollständige Interview ist hier
nachzuhören.
Das Land Hessen bildet seit dem Jahr 2011 an der Universität Gießen Lehrer
für islamischen Religionsunterricht aus.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die einzelnen islamischen
Religionsgemeinschaften untereinander uneinig sind, wie ein islamischer
Dachverband für alle in Deutschland lebenden Muslimen aussehen soll.
Die Situation in Hessen
Im Schuljahr 2013 bzw. 2014 soll an hessischen Schulen bekenntnisorientierter
islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache eingeführt werden.
Kooperationspartner hierbei sind die Ahmadiyya Gemeinde, die in der
Gemeinde Riedstadt, im Kreis Groß-Gerau eine zentrale Ausbildungsstätte für
Imame eingerichtet hat und der hessische Landesverband der DITIB (Türkisch-
Islamische Union der Anstalt für Religion).
Der Einführung eines Islamunterrichts in Hessen gingen jahrelange
Diskussionen innerhalb der CDU FDP Koalition in Hessen voraus.
Die CDU plädierte für einen Islamkundeunterricht ohne bekennende Elemete.
Die FDP hingegen verteidigte ihre Position, einen bekenntnisorientierten
Islamunterricht in deutscher Sprache an hessischen Schulen einzuführen.
Die Landesregierung in Hessen brauchte für die Umsetzung ihres Vorhabens
Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner. Sie lehnte es jedoch ab die
Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) als Ansprechpartner
anzuerkennen, da diese Einrichtung in der Vergangenheit unter der
Beobachtung des hessischen Verfassungsschutzes stand. Die IRH hatte gegen
den Verfassungsschutz geklagt und einigte sich mit der Landesregierung
darauf, dass sie künftig in dem Verfassungsschutzbericht nicht mehr aufgeführt
werden.
Dennoch wurde die IRH nicht als Kooperationspartner bei der Mitgestaltung
eines bekenntnisorientierten Islam Unterricht an hessischen Schulen
anerkannt. (mehr…)
Migration in Deutschland
“Wer sich selbst und andere kennt, wird auch hier erkennen: Orient und Okzident sind nicht mehr
zu trennen.”
Johann Wolfgang von Goethe - Dichter
Im Semester 2011 begannen
„Imam-Ausbildungen“ an den
Hochschulen in Tübingen,
Münster und Osnabrück.
Damit ein qualifizierter
Islamunterricht in
deutscher Sprache an den
Schulen angeboten
werden kann, muss die
akademische Ausbildung
von islamischen
Religionslehrern verstärkt
werden.
Hessen ist das
erste Bundesland,
das zum Schuljahr
2013/2014 einen
bekenntnisorientierten
Islamunterricht einführt.
Nordrhein-
Westfalen war
das erste Bundesland, das
1999 den Versuch unternahm,
den Islamunterricht in das
Schulsystem zu integrieren.