Mit dem Abschluss des
Anwerbevertrages mit Italien 1955
wurde die Grundlage für weitere
Anwerbeabkommen gelegt.
Die Bundesagentur für Arbeit
richtete in den verschiedenen
Ländern Anwerbebüros ein.
Die Bewerber mussten sich
strengen Untersuchungen
unterziehen.
Angeworben wurden zunächst nur
junge Männer zwischen
20 und 30 Jahren, die den
Gesundheitsscheck bestanden
hatten.
Hatte der Bewerber das
Musterungsverfahren
erfolgreich durchlaufen, wurde
ihm eine Legitimationsurkunde
ausgestellt, die den Aufenthalt
in der BRD und die Erlaubnis
zur Arbeitsaufnahme bestätigte.
Migration in Deutschland
“Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen”
Max Frisch - Schweizer Schriftsteller
Bilder:
John Berger, Jean Mohr
“Arbeitsemigranten”
Verlag Rowolt 1976
Quelle:
Friedrich-Ebert-Stiftung
“Vorurteile und Rechtsextremismus”
Bonn 1993
Die ausländischen Arbeitnehmer übernahmen
Arbeiten, die gefährlich, besonderes belastend
oder von einen hohen Anteil an Schichtarbeit,
Schmutz und Lärm geprägt waren.
Darüber hinaus wurde vielen deutschen
Arbeitnehmern durch die
Ausländerbeschäftigung ermöglicht beruflich
und materiell Aufsteigen.