Mit dem Abschluss des Anwerbevertrages mit Italien 1955 wurde die Grundlage für weitere Anwerbeabkommen gelegt. Die Bundesagentur für Arbeit richtete in den verschiedenen Ländern Anwerbebüros ein. Die Bewerber mussten sich strengen Untersuchungen unterziehen. Angeworben wurden zunächst nur junge Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die den Gesundheitsscheck bestanden hatten. Hatte der Bewerber das Musterungsverfahren erfolgreich durchlaufen, wurde ihm eine Legitimationsurkunde ausgestellt, die den Aufenthalt in der BRD und die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme bestätigte. Migration in Deutschland  “Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen”   Max Frisch - Schweizer Schriftsteller Bilder: John Berger, Jean Mohr “Arbeitsemigranten” Verlag Rowolt 1976
Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung “Vorurteile und Rechtsextremismus” Bonn 1993 Die ausländischen Arbeitnehmer übernahmen Arbeiten, die gefährlich, besonderes belastend oder von einen hohen Anteil an Schichtarbeit, Schmutz und Lärm geprägt waren. Darüber hinaus wurde vielen deutschen Arbeitnehmern durch die Ausländerbeschäftigung ermöglicht beruflich und materiell Aufsteigen.