Entsendungdländer
1955 wurde der erste Anwerbevertrag mit Italien abgeschlossen. Weitere
folgten in den darauf folgenden Jahren. Ingesamt beschloss die BRD mit
acht Ländern Anwerbeabkommen.
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auf das jeweilige Land.
Migration in Deutschland
“Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen”
Max Frisch - Schweizer Schriftsteller
Preisausschreiben
Mehr als 30.000
Einsendungen erreichten den
Westdeutschen Rundfunk
(WDR) 1970 bei der Suche
nach einem neuem Wort für
Gastarbeiter.
Keiner der Vorschläge
überzeugte die Jury.
Die Jury entschied den
Begriff "Ausländische
Arbeitnehmer" als den am
wenigsten missverständlichen
Ausdruck zu küren.
Italien
Am 20. Dezember 1955 schloss Deutschland den
ersten Anwerbevertrag mit Italien ab. In dem Vertrag
wurden unter anderem die Anforderungen der
deutschen Betriebe, die daraus folgenden
Auswahlkriterien der italienischen Arbeiter und die
Durchführung der Arbeitsvermittlung festgelegt.
Weiterhin wurden die Anreise, der Lohn der damals
sogenannten Gastarbeiter und der mögliche
Familiennachzug geregelt. Dieser Vertrag mit Italien galt
als Vorbild für die späteren Anwerbeverträge.
Italien wollte das Anwerbeabkommen abschließen, um
die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern
einander anzunähern. Dies sollte über die
Lohnzahlungen an die Gastarbeiter geschehen, die
dann bei ihrer Rückkehr das Geld aus Deutschland
nach Italien bringen würden. Die Italiener erhofften sich
durch das Abkommen die extrem hohe
Arbeitslosenquote in ihrem Land zu senken.
Es war die Zeit des Kalten Krieges. Der Anwerbevertrag
zwischen der BRD und Italien wurde von den
Vereinigten Staaten forciert. Die USA befürchtete, dass
die kommunistische Partei Italiens (KPI) soziale
Unruhen nutzen würde, um die Regierungsmacht
übernehmen zu können.
Für die Italiener war der Vertrag mit Deutschland das
letzte Abkommen dieser Art. In der Vergangenheit hatte
das Land bereits ähnliche Vertragsabkommen mit
Belgien, Frankreich, der Schweiz, Großbritannien,
Luxemburg, den Niederlanden und der
Tschechoslowakei abgeschlossen.
Bis 1973 kamen insgesamt 2.674.202* italienische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Spanien
Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Lage und der
hohen Arbeitslosigkeit wollte Spanien ebenfalls ein
Anwerbevertrag mit Deutschland abschließen. Dies
geschah am 29. März 1960. Viele Spanier versuchten
dem faschistischen Franco-Regime zu entfliehen und
nutzen die Emigration im Rahmen der Anwerbung als eine
Möglichkeit.
Bis 1973 kamen insgesamt 747.091* spanische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder in
ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Griechenland
Am 30. März 1960, einen Tag nach dem deutsch-
spanischen Vertragsabschluss, wurde das
Anwerbeabkommen mit Griechenland unterzeichnet.
Griechenland hatte eine schwache wirtschaftliche Lage
und es herrschte eine hohe Arbeitslosigkeit. Auch hier
versuchte das Land, ähnlich wie die anderen
Entsendungsländer, diese Situation zu entschärfen. Der
Vertrag half tatsächlich die Arbeitslosenquote zu
verringern.
Allerdings wurden dem Land dadurch Arbeitskräfte, die
in der Landwirtschaft und Schifffahrt tätig waren,
entzogen. Die Löhne, die die griechischen Gastarbeiter
in der BRD bekamen, waren höher als die, die sie für
ähnliche niedrigqualifizierte Arbeit in Griechenland
erhielten. Dadurch wurde der leichte wirtschaftliche
Aufschwung in Griechenland abgebremst, was ein
neues Problem für Griechenland aufwarf.
Bis 1973 kamen insgesamt 811.985* griechische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Türkei
Der erste deutsch-türkische Anwerbevertrag wurde am 30. Oktober
1961 abgeschlossen und hatte 2012 seinen 50. Geburtstag.
Angeworben wurden in der Regel junge, gesunde Arbeiter und
Arbeiterinnen, die eine gründliche, medizinische Untersuchung in
den deutschen Anwerbebüros in der Türkei bestehen mussten.
Die Türkei erhoffte sich durch den Anwerbevertrag, ähnlich wie
Griechenland und Spanien, dass die Arbeitslosenzahlen in ihrem
Land durch die Emigration von Arbeitskräften zurückgehen.
Der türkische Staat erhoffte sich, durch die Devisentransfers der
Gastarbeiter in ihr Heimatland, eine Entlastung ihrer
Außenhandelsbilanz. Hier nahmen sie sich ein Beispiel an Italien,
das die gleiche Absicht mit ihrem Anwerbeabkommen verfolgte.
(Originalanwerbevertrag zwischen der Türkei und Deutschland
siehe hier)
Die Aufenthaltsdauer der angeworben Menschen in der BRD wurde
im ersten Vertrag (1961) auf Wunsch beider Länder auf 2 Jahre
befristet. Im Folgevertrag, der im Jahr 1964 abgeschlossen wurde,
wurde diese zweijährige Befristung aufgehoben. (mehr…)
Es war die Zeit des Kalten Krieges. Der Anwerbevertrag zwischen
der BRD und der Türkei wurde von den Vereinigten Staaten von
Amerika (USA) forciert. Die USA wollte unbedingt die Türkei als
Bündnispartner in der NATO behalten. Die Türkei war das
Grenzland zur Sowjetunion. Darüber hinaus versperrte die Türkei
als Bündnispartner der NATO den Zugang für sowjetische
Kriegsschiffe aus dem Schwarzen Meer zum Mittelmeerraum.
Die Militärdiktatur in der Türkei wollte ebenfalls unter allen
Umständen einen Anwerbevertrag mit Deutschland abschließen.
Das diktatorische Regime sah sich einerseits durch diesen
bilateralen Vertrag aufgewertet und andererseits hoffte es, dass
zahlreiche Oppositionelle das Land verließen.
Bis 1973 kamen insgesamt 1.327.165* türkische Gastarbeiter nach
Deutschland. Im Laufe der Zeit wanderten viele der angeworbenen
Gastarbeiter wieder in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Portugal
Der deutsch-portugiesische Vertrag wurde 1964
abgeschlossen. Allerdings erhoffte sich Portugal die
Rückkehr der Arbeiter, da diese aufgrund ihrer
Ausbildung in Deutschland den wirtschaftlichen
Aufschwung in Portugal fördern sollten.
Bis 1973 kamen insgesamt 166.886* portugiesische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Marokko
1963 wurde das Anwerbeabkommen zwischen
Deutschland und Marokko abgeschlossen.
Bis 1973 kamen insgesamt 29.629* marokkanische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Tunesien
Tunesien bemühte sich nach Marokko ebenfalls um
einen Anwerbevertrag mit Deutschland. Dieser wurde
auch 1965 unterzeichnet.
Bis 1973 kamen insgesamt 21.350* tunesische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)
Jugoslawien
Der letzte Anwerbevertrag von Deutschland wurde 1968
mit Jugoslawien abgeschlossen.
Bis 1973 kamen insgesamt 1.301.459* jugoslawische
Gastarbeiter nach Deutschland. Im Laufe der Zeit
wanderten viele der angeworbenen Gastarbeiter wieder
in ihr Heimatland zurück.
(*Quelle: Statistisches Bundesamt)