Ausländerbeauftragte Das Amt des Ausländerbeauftragten auf Bundesebene gibt es seit mehr  als 30 Jahren. Die Bundesrepublik Deutschland warb von 1955-1973 Arbeitsmigranten  aus verschiedenen Ländern an. (mehr…) Man ging zunächst davon aus, dass der Aufenthalt der sogenannten  Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland befristet sei. Diese  Annahme war falsch und erfüllte sich auch dann nicht, als die  Bundesregierung die aktive Anwerbung von Gastarbeitern gestoppt  hatte (Anwerbestopp). Anders als geplant hatten sich die befristeten  Arbeitsverhältnisse in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse gewandelt  und zahlreiche Gastarbeiter ließen ihre Familienangehörigen  nachkommen. Bereits in den siebziger Jahren merkten die politisch Verantwortlichen  auf Bundesebene, dass die hier lebenden Gastarbeiter sich dauerhaft in  Deutschland niederlassen und Hilfestellungen bei der Integration  benötigen. Zunächst beauftragte man drei Wohlfahrtsverbände   (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und Diakonisches Werk) eine  Betreuung der Gastarbeiter in der Bundesrepublik zu organisieren.    Man stellte fest, dass die Integration der Gastarbeiter nicht nur von den  Wohlfahrtsverbänden und engagierten Initiativen erfüllt werden konnte,  sondern auch von der Politik unterstützt werden musste.   Dies führte dazu, dass sechs Jahre nach dem Anwerbestopp die  damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD)  einen Beauftragten zur Förderung der Integration ausländischer  Arbeitnehmer und ihrer Familien einrichtete.   Im November 1978 wurde Heinz Kühn zum 1. Ausländerbeauftragten  der Bundesregierung benannt. Ihm folgten bis heute 4 weitere  Ausländerbeauftragte Während der 30-jährigen Geschichte gab es viele Veränderungen bei  der Anzahl der Mitarbeiter, den finanziellen Ausstattung und der  Mitwirkungsmöglichkeiten dieser Einrichtung. Heinz Kühn (SPD) musste mit zwei Mitarbeitern die Aufgaben eines  Ausländerbeauftragten erfüllen und war dem damaligen Sozial- und  Arbeitsministerium unterstellt. Er hatte nicht die Möglichkeit, seine Anliegen direkt in  Kabinettssitzungen einzubringen, wie es heute die Amtsinhaberin, Frau  Professor Dr. Böhmer, hat. Frau Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU) ist Staatsministerin im  Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin Angela Merkel direkt unterstellt.  Sie hat Zugang zu Kabinettssitzungen und kann dort ihre Vorschläge  einbringen. Sie verfügt über einen großen Mitarbeiterstab.  Diese Entwicklung zeigt, dass Migration und Integration zu einem  zentralen gesellschaftspolitischen Thema geworden ist und von der  Politik auch als solches wahrgenommen wird. Zu den wesentlichen Versäumnissen bei der Integration von Migranten  zählt, dass die Forderungen des ersten Ausländerbeauftragten der  Bundesrepublik Deutschland, Heinz Kühn, ignoriert wurden. In seinem Bericht "Stand und Entwicklung der Integration der  ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik  Deutschland" (Kühn-Memorandum) aus dem Jahr 1978 stellte er zur  Verbesserung der Integration von ausländischen Arbeitnehmern  folgende zentrale Forderungen auf:  Die Bundesrepublik Deutschland sollte anerkennen, dass sie ein   Einwanderungsland ist. Umfassende Maßnahmen zur besseren Integration von  ausländischen Kindern und Jugendlichen einführen Das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer, die sich eine  längere Zeit in der BRD aufhalten, da eine politische Teilhabe an  der Gestaltung des engeren örtlichen Lebensbereiches in Form  des kommunalen Wahlrechts zur Intensivierung des Integrations-  prozesses erheblich beiträgt. Erst mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005  stellte Deutschland offiziell fest, dass es ein Einwanderungsland ist. Die  Forderung Kühns, das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer  einzuführen, ist bisher nicht erfüllt.   In den folgenden Jahren wurden sowohl auf Landesebene als auch auf  kommunaler Ebene Stellen für Ausländerbeauftragte eingerichtet. Zwei Beispiele für solche Integrationsstellen sind das Amt für  multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) der Stadt Frankfurt, welches  1989 gegründet wurde und das Interkulturelle Büro in Darmstadt, das  1998 gegründet wurde. Migration in Deutschland “Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung   führen. Dulden heißt beleidigen.”  Johann Wolfgang von Goethe - Dichter Bundesausländerbeftragte 1979 bis heute Heinz Kühn (SPD) 1. Ausländerbeauftragter 1978 – 1980 vorher: Ministerpräsident des Landes Nordrhein- Westfalen Liselotte Funcke (FDP) 2. Ausländerbeauftragte 1981 - 1991 vorher: Staatsministerin des  Landes Nordrhein- Westfalen und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags von 1969 bis 1979 Cornelia Schmalz- Jacobsen (FDP) 3. Ausländerbeauftragte 1991 - 1998 vorher: Senatorin des Landes Berlin Almuth Berger Erste und einzige Ausländerbeauftragte der DDR. 1. 3.1990 - 3. 10. 1990 anschließend: Ausländerbauftragte des Landes Brandenburg 1991 – 2006 Marieluise Beck  (Die Grünen) 4. Ausländerbeauftragte 2002 bis 2005 Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU) Seit November 2005 Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt