Ausländerbeauftragte
Das Amt des Ausländerbeauftragten auf Bundesebene gibt es seit mehr
als 30 Jahren.
Die Bundesrepublik Deutschland warb von 1955-1973 Arbeitsmigranten
aus verschiedenen Ländern an. (mehr…)
Man ging zunächst davon aus, dass der Aufenthalt der sogenannten
Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland befristet sei. Diese
Annahme war falsch und erfüllte sich auch dann nicht, als die
Bundesregierung die aktive Anwerbung von Gastarbeitern gestoppt
hatte (Anwerbestopp). Anders als geplant hatten sich die befristeten
Arbeitsverhältnisse in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse gewandelt
und zahlreiche Gastarbeiter ließen ihre Familienangehörigen
nachkommen.
Bereits in den siebziger Jahren merkten die politisch Verantwortlichen
auf Bundesebene, dass die hier lebenden Gastarbeiter sich dauerhaft in
Deutschland niederlassen und Hilfestellungen bei der Integration
benötigen. Zunächst beauftragte man drei Wohlfahrtsverbände
(Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und Diakonisches Werk) eine
Betreuung der Gastarbeiter in der Bundesrepublik zu organisieren.
Man stellte fest, dass die Integration der Gastarbeiter nicht nur von den
Wohlfahrtsverbänden und engagierten Initiativen erfüllt werden konnte,
sondern auch von der Politik unterstützt werden musste.
Dies führte dazu, dass sechs Jahre nach dem Anwerbestopp die
damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD)
einen Beauftragten zur Förderung der Integration ausländischer
Arbeitnehmer und ihrer Familien einrichtete.
Im November 1978 wurde Heinz Kühn zum 1. Ausländerbeauftragten
der Bundesregierung benannt. Ihm folgten bis heute 4 weitere
Ausländerbeauftragte
Während der 30-jährigen Geschichte gab es viele Veränderungen bei
der Anzahl der Mitarbeiter, den finanziellen Ausstattung und der
Mitwirkungsmöglichkeiten dieser Einrichtung.
Heinz Kühn (SPD) musste mit zwei Mitarbeitern die Aufgaben eines
Ausländerbeauftragten erfüllen und war dem damaligen Sozial- und
Arbeitsministerium unterstellt.
Er hatte nicht die Möglichkeit, seine Anliegen direkt in
Kabinettssitzungen einzubringen, wie es heute die Amtsinhaberin, Frau
Professor Dr. Böhmer, hat.
Frau Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU) ist Staatsministerin im
Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin Angela Merkel direkt unterstellt.
Sie hat Zugang zu Kabinettssitzungen und kann dort ihre Vorschläge
einbringen. Sie verfügt über einen großen Mitarbeiterstab.
Diese Entwicklung zeigt, dass Migration und Integration zu einem
zentralen gesellschaftspolitischen Thema geworden ist und von der
Politik auch als solches wahrgenommen wird.
Zu den wesentlichen Versäumnissen bei der Integration von Migranten
zählt, dass die Forderungen des ersten Ausländerbeauftragten der
Bundesrepublik Deutschland, Heinz Kühn, ignoriert wurden.
In seinem Bericht "Stand und Entwicklung der Integration der
ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik
Deutschland" (Kühn-Memorandum) aus dem Jahr 1978 stellte er zur
Verbesserung der Integration von ausländischen Arbeitnehmern
folgende zentrale Forderungen auf:
•
Die Bundesrepublik Deutschland sollte anerkennen, dass sie ein
Einwanderungsland ist.
•
Umfassende Maßnahmen zur besseren Integration von
ausländischen Kindern und Jugendlichen einführen
•
Das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer, die sich eine
längere Zeit in der BRD aufhalten, da eine politische Teilhabe an
der Gestaltung des engeren örtlichen Lebensbereiches in Form
des kommunalen Wahlrechts zur Intensivierung des Integrations-
prozesses erheblich beiträgt.
Erst mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005
stellte Deutschland offiziell fest, dass es ein Einwanderungsland ist. Die
Forderung Kühns, das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer
einzuführen, ist bisher nicht erfüllt.
In den folgenden Jahren wurden sowohl auf Landesebene als auch auf
kommunaler Ebene Stellen für Ausländerbeauftragte eingerichtet.
Zwei Beispiele für solche Integrationsstellen sind das Amt für
multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) der Stadt Frankfurt, welches
1989 gegründet wurde und das Interkulturelle Büro in Darmstadt, das
1998 gegründet wurde.
Migration in Deutschland
“Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung
führen. Dulden heißt beleidigen.”
Johann Wolfgang von Goethe - Dichter
Bundesausländerbeftragte
1979 bis heute
Heinz Kühn (SPD)
1. Ausländerbeauftragter
1978 – 1980
vorher:
Ministerpräsident des
Landes Nordrhein-
Westfalen
Liselotte Funcke (FDP)
2. Ausländerbeauftragte
1981 - 1991
vorher:
Staatsministerin des
Landes Nordrhein-
Westfalen und
Vizepräsidentin des
Deutschen Bundestags
von 1969 bis 1979
Cornelia Schmalz-
Jacobsen (FDP)
3. Ausländerbeauftragte
1991 - 1998
vorher:
Senatorin des Landes
Berlin
Almuth Berger
Erste und einzige
Ausländerbeauftragte
der DDR.
1. 3.1990 - 3. 10. 1990
anschließend:
Ausländerbauftragte
des Landes
Brandenburg
1991 – 2006
Marieluise Beck
(Die Grünen)
4. Ausländerbeauftragte
2002 bis 2005
Prof. Dr. Maria Böhmer
(CDU)
Seit November 2005
Staatsministerin für
Integration im
Bundeskanzleramt