Kommunales Wahlrecht Derzeit können nur Ausländer aus EU-Staaten auf kommunaler Ebene wählen.  Drittstaatler, also Nicht-EU- Bürger, haben keine Wahlberechtigung. Das Kommunalwahlrecht für Ausländer führte Schweden bereits 1975 ein. Wer  mindestens drei Jahre in Schweden lebte und das 18. Lebensjahr vollendet hatte, durfte  das kommunale Wahlrecht passiv wie auch aktiv wahrnehmen. Bis 1994 folgten weitere Staaten wie Irland, Dänemark und Finnland diesem Beispiel. 1979 veröffentlichte der erste Ausländerbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland,  Heinz Kühn, sein so genanntes "Kühn - Memorandum", indem er Folgendes sagte: "Vom Wahlrecht auf allen Ebenen sind Ausländer (vor der Einbürgerung) jedoch  ausgeschlossen. Dem entgegen wird vielfach wenigstens die Einräumung des  kommunalen Wahlrechts für diejenigen gefordert, die sich bereits über längere Zeit in der  Bundesrepublik aufhalten….. es dürfte unstrittig sein, daß eine politische Teilhabe an der  Gestaltung des engeren örtlichen Lebensbereiches in Form des kommunalen Wahlrechts zur Intensivierung des Integrationsprozesses erheblich beitragen könnte."   (Kühn - Memorandum S. 44 f) In Deutschland wurde ein solches Wahlrecht bisher nicht eingeführt. Nur für EU -  Staatsbürger gibt es ein kommunales Wahlrecht, nachdem dies im Maastrichter Vertrag  gefordert wurde.  Die Diskussion über das kommunale Wahlrecht für Ausländer begann Ende der siebziger  Jahre. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sollte den Ausländern zumindest in ihrem  nahen Lebensbereich, der Kommune, politische Mitwirkungsmöglichkeiten zugestanden  werden. Das kommunale Wahlrecht ist heftig umstritten. In der Diskussion zeigen sich die  verschiedenen Aspekte der allgemeinen Debatte um Ausländer und Integration: Wann und wie wird jemand deutscher Staatsbürger mit vollem Wahlrecht? Muss man, um deutscher  Staatsbürger zu sein, den Pass und das Wahlrecht im Heimatland aufgeben? Wie gut  muss man deutsch sprechen, wie gut muss man sich in Geschichte und Kultur des  Landes auskennen, um einen Gemeindevertreter wählen zu können? Die Gegner  vertraten den Standpunkt, dass nur deutsche Staatsbürger das aktive und passive  Wahlrecht wahrnehmen dürfen. Die Befürworter argumentierten dahingehend, dass Ausländer in gleicher Weise ihren  staatsrechtlichen Pflichten nachkommen, wie zum Beispiel Steuern zahlen, ihnen aber die  politischen Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene vorenthalten werden. Diese  Ungleichbehandlung von Menschen, die jahrzehntelang in Deutschland leben, stellt ein  schwerwiegendes Hindernis auf dem Weg zur Integration dar. Mit der Verabschiedung des Maastrichter Vertrages im Jahr 1993 wurde den EU - Bürgern  das Recht eingeräumt, sich aktiv und passiv an Kommunalwahlen und den Wahlen zum  EU-Parlament zu beteiligen, egal in welchem EU-Mitgliedsstaat sie leben.(mehr…) Es dauerte etwa zwei Jahre bis alle Bundesländer diese Bestimmung umsetzten. Nach  wie vor bestehen Widerstände gegen die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für  alle Ausländer. Zunehmend gibt es Kritik in Deutschland daran, dass es ein Zweiklassenwahlrecht gibt.  Privilegierte Ausländer (EU - Staatsbürger) einerseits und nicht privilegierte Ausländer, die  keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (Drittstaatler), andererseits.  Noch ist das Wahlrecht gemäß Art. 20, Abs. 2 des Grundgesetzes ausschließlich  deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag könnte  allen Ausländern das Kommunalwahlrecht eingeräumt werden. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland erneut Initiativen, die sich für die Einführung eines  kommunalen Wahlrechts für alle hier lebenden Ausländer einsetzen. In der Initiative "Hier, wo ich lebe, will ich wählen" beispielsweise, fordern bereits 31  Städte und alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Arbeiterwohlfahrt, der  Deutschen Caritasverband, der Paritätischen Gesamtverband, das Deutsche Rotes  Kreuz, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die  Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland die Einführung des kommunalen  Wahlrechts für alle Ausländer. (mehr….). Migration in Deutschland “Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein, sie muss zur Anerkennung   führen. Dulden heißt beleidigen.”  Johann Wolfgang von Goethe - Dichter Mehr Demokratie e.V. Haus der Demokratie und Menschenrechte Schweden führte bereits 1975 das Kommunalwahlrecht für alle Ausländer ein. Diesem Beispiel folgten bis 1984 Irland, Dänemark und Finnland. In Deutschland wurde das Kommunalwahlrecht für alle Ausländer bisher nicht eingeführt. Nur für die EU -Staatsbürger gibt es ein kommunales Wahlrecht, nachdem es im Maastrichter Vertrag gefordert wurde.